Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) für die
Nutzung von WLAN-Hotspots der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP)
Gültig ab 01.09.2023
Version 1.0
§ 1 Vertragsinhalt, Vertragsschluss und
Vertragslaufzeit
(1) Die SWP Stadtwerke Pforzheim
GmbH & Co.KG (nachfolgend „SWP“), Sandweg 22, 75179 Pforzheim, Sitz der
Gesellschaft: Pforzheim, Registergericht: Mannheim, HRA/HRB 50 36 09,
erbringt Internetzugangsleistungen an ausgewählten, öffentlich zugänglichen und
örtlich abgegrenzten Hotspot-Standorten (nachfolgend „Hotspot-Dienste“) an
Kunden auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Der Vertrag zwischen der SWP
und dem Kunden kommt durch Aufrufen der Anmeldeseite, Akzeptieren dieser AGB
("Anmeldung") und der anschließenden Bereitstellung der Hotspot-Dienste
durch SWP zustande ("Vertragsschluss"). Das Vertragsverhältnis kommt
spätestens mit der Nutzung der Hotspot-Dienste durch den Kunden zustande.
(3) Für die Nutzung der Hotspot-Dienste
ist keine Registrierung und kein Login mit Benutzername/Passwort erforderlich.
(4) Die Nutzung ist nur
volljährigen Personen oder Minderjährigen mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten
gestattet.
(5) Das Vertragsverhältnis endet
mit der Beendigung der Nutzung der Hotspot-Dienste, ohne dass es einer
Kündigung bedarf; das Vertragsverhältnis wird mit erneuter Nutzung jeweils neu
begründet.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die SWP stellt unentgeltlich
einen kabellosen Zugang zum Internet an bestimmten Hotspot-Standorten nach
Maßgabe dieser AGB zur Verfügung. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine
kabellose Datenübertragung zwischen dem Hotspot und dem WLAN-fähigen Endgerät
des Kunden.
(2) Der Kunde ist nur zur
Nutzung der Hotspot-Dienste berechtigt, wenn er diese AGB akzeptiert hat.
(3) Es besteht weder ein
Anspruch des Kunden auf Nutzung noch eine Verpflichtung der SWP zur Gewährung
des Internetzugangs an den bestehenden Hotspot-Standorten. Die SWP behält sich
vor, ihre Leistungen zu jeder Zeit einzustellen, einzuschränken oder zu ändern.
(4) Ungeachtet des vorstehenden Absatzes
3 erbringt die SWP ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik.
Insbesondere
·
wird keine
bestimmte Mindestbandbreite zugesagt. Die bereitgestellten Übertragungsgeschwindigkeiten
im Up- und Download sind von der Anzahl der Kunden am jeweiligen Hotspot-Standort,
der technischen Realisierung der Anbindung des jeweiligen Hotspots, der Netzauslastung
des Internet-Backbones und der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten
Server des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig. Die jeweils aktuelle
Datenübertragungsrate kann über das von der Bundesnetzagentur unter https://breitbandmessung.de/ bereitgestellte Tool gemessen werden.
·
kann der
Zugang zu einem Hotspot-Standort von den Öffnungszeiten des jeweiligen
Standortpartners abhängen und daher zu bestimmten Zeiten eingeschränkt oder
nicht möglich sein.
·
können sich aufgrund
technischer Änderung an den Hard- und Softwareeinrichtungen bzw. Einstellungen
oder aufgrund sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder
verbesserten Betrieb der Hotspot-Dienste erforderlich sind, zeitweilige
Störungen der Hotspot-Dienste ergeben. Die SWP wird sich bemühen, derartige
Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und rasch zu beseitigen.
·
ist die
Nutzung der Hotspot-Dienste auf einen Zeitraum von 24 Stunden beschränkt; nach
Ablauf dieses Zeitraums wird die Verbindung automatisch getrennt und eine
erneute Anmeldung des Nutzers erforderlich.
(5) Der Zugang zu bestimmten
Angeboten im Internet kann (z.B. aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen
Anordnungen) ganz oder teilweise beschränkt oder technisch unterbunden werden.
(6) Die SWP ist berechtigt, sich
zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen.
§ 3 Hardware und Zugang
(1) Für die Nutzung der Hotspot-Dienste
ist ein betriebsbereites Endgerät (z.B. Smartphone, Laptop oder Tablet)
mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11a, g, n, ac oder ax Voraussetzung. Weiterhin
müssen auf dem Endgerät ein geeignetes Betriebssystem, ein geeigneter Web-Browser,
die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes
IP-Netzwerkprotokoll installiert sein.
(2) Der Kunde ist dafür
verantwortlich, dass das Endgerät, das er für den Zugang zu den Hotspot-Diensten
nutzt, für die Nutzung der Dienste geeignet ist.
§ 4 Datensicherheit und Datenschutz
(1) Die kabellose
Datenübertragung zwischen dem Hotspot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Kunden
erfolgt unverschlüsselt. Der Kunde erkennt an, dass die SWP aufgrund der Art
des Hotspot-Dienstes nicht gewährleisten kann, dass der Dienst gegen
rechtswidrige Zugriffe oder Nutzung geschützt ist und dass die SWP nicht
ausschließen kann, dass sich Dritte unerlaubt Zugriff auf die zwischen dem
Kunden und dem Hotspot übertragenen Daten verschaffen.
(2) Für eine hinreichende
Verschlüsselung der Datenübertragung ist der Kunde verantwortlich (siehe auch §
5 Abs. 4 Spiegelstrich 2 dieser AGB).
(3) Die SWP erbringt ihre
Leistungen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden datenschutz- und/oder
telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen. Weitere Hinweise und Informationen
zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der SWP unter https://www.stadtwerke-pforzheim.de/pf-wlan/.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet,
die Hotspot-Dienste der SWP ausschließlich bestimmungsgemäß, zu den vertraglich
vereinbarten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet,
die Hotspot-Dienste der SWP ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen,
geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen (wie insbesondere dem TKG, UWG, UrhG
und StGB), einschließlich darauf beruhender gerichtlicher oder behördlicher
Anordnungen, zu nutzen, rechtswidrige Handlungen zu unterlassen und Rechte
Dritter (insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte und Nutzungsrechte) zu
wahren. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,
·
keine Schutzrechte
und Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. Namens-, Urheber- und Markenrechte) zu verletzen,
insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Werke unerlaubt in Tauschbörsen
anzubieten, abzurufen oder in anderer Weise zu verwerten;
·
die Hotspot-Dienste
nicht für die Übermittlung, Verbreitung oder den Hinweis auf rechts- oder
sittenwidrige Inhalte zu nutzen; dazu zählen insbesondere Informationen, die im
Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB volksverhetzend sind, zu Straftaten
anleiten oder aufrufen oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell
anstößig sind oder im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind,
Kinder oder Jugendliche schwer zu gefährden;
·
die
Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu
beachten;
·
keine
gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen oder sonstige Leistungen
(wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung oder Spam-E-Mails) zu versenden;
·
die Hotspot-Dienste
nicht dazu zu nutzen, einer Person in strafrechtlich relevanter Weise gemäß §
238 StGB unbefugt nachzustellen;
·
die Hotspot-Dienste
nicht zum unbefugten Eindringen in Datennetze und -systeme zu nutzen und keine
ausführbaren Routinen (wie z.B. Viren, trojanische Pferde, Spyware, Dialer)
oder sonst schadhaften Code auf Server oder Endgeräte von anderen Kunden oder Internetnutzern
zu übertragen oder anzubieten;
·
E-Mails und
Datenverkehr, die/der nicht an ihn adressiert sind/ist, nicht abzufangen und
dies nicht zu versuchen; sowie
·
keine
Endgeräte mit den Hotspots zu verbinden, deren Verwendung in Deutschland
unzulässig ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den
Zugang zu den Hotspot-Diensten sowie die Hotspot-Dienste selbst nicht
missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
·
die Netz-Infrastruktur
und Bestandteile des Netzes der SWP nicht durch missbräuchliche oder übermäßige
Inanspruchnahme zu überlasten, zu stören oder zu beschädigen;
·
Beschränkungen
des Zugangs zu bestimmten Angeboten nach § 2 Absatz 5 dieser AGB
nicht zu umgehen und nicht zu versuchen, diese zu umgehen.
·
die Hotspot-Dienste
nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen sowie die
dauerhafte oder zyklische Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw.
Telekommunikationsanlagen zu nutzen;
·
die Hotspot-Dienste
nicht für das Angebot von Mehrwertdiensten sowie das Angebot oder die
Durchführung von massenhafter Kommunikation wie beispielsweise Fax Broadcast,
Call Center oder Telemarketing zu nutzen;
·
die Hotspot-Dienste
nicht für Verbindungen zu nutzen, die mittels automatisierter Verfahren (z.B.
ausführbare Routinen, Apps, Programme) hergestellt werden;
·
in den
Netzwerkeinstellungen nicht eigene DNS-Server einzutragen, mit dem Ziel, diese
für andere Zwecke als für die Auflösung eines DNS-Eintrags zu nutzen;
·
die Hotspot-Dienste
nicht gewerblich weiterzuverkaufen; sowie
·
die Hotspot-Dienste
nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten zu nutzen; es ist dem Kunden insbesondere
nicht gestattet, als Anbieter von Telekommunikationsdiensten mittels der von
der SWP erbrachten Leistungen aufzutreten oder die Hotspot-Dienste zur
Bereitstellung von Diensten Dritter, die den kabellosen Zugang zum Internet
ermöglichen zu nutzen.
(4) Der Kunde ist dazu
verpflichtet, den anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensicherheit
Rechnung zu tragen und diese zu befolgen, insbesondere
·
sicherzustellen,
dass alle Einrichtungen des Kunden, die er im Zusammenhang mit dem Zugang zu
den Hotspot-Diensten nutzt, gemäß dem aktuellen Stand der Technik ausreichend
gegen Bedrohungen und Datenzugriffe Dritter (wie zum Beispiel Viren, Würmer und
trojanische Pferde) geschützt sind; dem Kunden ist bewusst, dass die SWP im
Rahmen der von ihr angebotenen Leistungen keine Gewährleistung für eine
Absicherung gegen rechtswidrige Zugriffe auf die Endgeräte und die dort
gespeicherten Daten des Kunden übernehmen kann. Es obliegt ausschließlich dem Kunden,
die von ihm eingesetzten Endgeräte und Daten vor unberechtigten Zugriffen
Dritter zu schützen.
·
bei Bedarf für
eine verschlüsselte Übertragung der von ihm oder an ihn unter Nutzung des Hotspot-Dienstes
übermittelten Daten zu sorgen (zum Beispiel durch die Nutzung von VPN-Verbindungen
oder SSL- oder TLS-Verschlüsselungen); dies gilt insbesondere für die
Übertragung von Daten, die gesetzlichen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten
unterliegen (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer); sowie
·
seine eigenen
Daten stets zeitnah zu sichern, um einem etwaigen Verlust, z.B. im Falle von
Wartungsarbeiten oder Störungen, vorzubeugen.
§ 6 Verantwortung für übertragene Inhalte
(1) Die übertragenen Inhalte
unterliegen keiner Überprüfung durch die SWP.
(2) Die SWP ist für fremde
Informationen, die sie über ihre Hotspot-Dienste übermittelt oder zu denen sie
den Zugang zur Nutzung vermittelt, nicht verantwortlich. Insbesondere bietet die
SWP keine Gewähr für die im Internet abrufbaren Dienste von Informations- oder
Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische
Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die
Eignung für einen bestimmten Zweck.
(3) Der Kunde trägt die
alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die er über die Hotspot-Dienste
überträgt oder auf sonstige Weise verbreitet (z. B. per E-Mail, Messenger, Social Media und/oder Chat-Dienste). Dies gilt auch für
Inhalte, die durch Dritte übertragen oder verbreitet werden, deren Zugang der Kunde
zu vertreten hat.
§ 7 Kundenbezogene Sperre
Die SWP behält sich vor, die Hotspot-Dienste im Einzelfall ohne
Ankündigung und/oder Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn
·
der Kunde Veranlassung
zu einer Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat,
·
der Kunde
gegen die in § 5 dieser AGB ("Pflichten und Obliegenheiten des
Kunden") genannten Pflichten und Obliegenheiten verstoßen hat, oder
·
eine
Gefährdung anderer Kunden der Hotspot-Dienste und/oder der Einrichtungen der
SWP, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder
eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
§ 8 Haftung der SWP
(1) Für schuldhaft verursachte
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet
die SWP unbegrenzt.
(2) Soweit die SWP als Anbieter
von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines
Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem Kunden
verpflichtet ist, ist die Haftung auf 12.500,- Euro je
Kunde begrenzt. Besteht die Schadensersatzpflicht der SWP wegen desselben
Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern, ist die Haftung auf insgesamt 30
Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder
Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund
desselben Ereignisses die Höchstgrenze von 30 Millionen Euro, wird der
Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die
Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze
steht. Die Haftungsbegrenzung nach dem vorstehenden Sätzen 1-3 gilt nicht, wenn
die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten der SWP herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche
auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz
oder einer Entschädigung entsteht.
(3) Außerhalb des
Anwendungsbereichs der vorstehenden Absätze 1 und 2 haftet die SWP
·
im Falle von
Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbegrenzt,
·
im Falle von
einfacher Fahrlässigkeit nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog.
„Kardinalspflichten“).
(4) Für den Verlust von Daten
haftet die SWP im Falle einfacher Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im
Umfang des vorstehenden Absatzes 3 Spiegelstrich 2 nur im Umfang des typischen Wiederherstellungsaufwands,
der bei regelmäßiger und der jeweiligen Gefahr entsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre.
(5) Im Übrigen ist die Haftung
der SWP ausgeschlossen.
(6) Der Haftungsausschluss des vorstehenden
Absatzes 5 gilt auch für die Fälle, in denen Informationen und Daten, die durch
den Kunden über den Hotspot-Dienst und/oder das Internet übermittelt werden,
bei der Übermittlung von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden, nicht
von dem vorgeblichen Absender stammen oder den vorgesehenen Empfänger nicht erreichen.
(7) Zwingende gesetzliche
Regelungen (wie das Produkthaftungsgesetz und die Datenschutzgrundverordnung)
bleiben ebenso wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel von den
vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung
des Kunden und Freistellungsanspruch der SWP
(1) Der Kunde haftet für alle
Folgen und Nachteile, die der SWP oder Dritten durch die rechtswidrige oder missbräuchliche
Verwendung der Leistungen der SWP oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen
sonstigen Pflichten und Obliegenheiten nicht nachkommt, unbeschränkt.
(2) Der Kunde stellt die SWP von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des
Kunden aus § 5 dieser AGB („Pflichten und Obliegenheiten des Kunden“), einer
rechtswidrigen Verwendung der Hotspot-Dienste und den hiermit verbundenen
Leistungen durch den Kunden beruhen oder durch entsprechende Handlungen
Dritter, deren Zugang der Kunde zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für
Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder
sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Hotspot-Dienste
verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher
Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der SWP.
§ 10 Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG
Der Kunde kann sich zur außergerichtlichen Beilegung eines Streits mit
der SWP über die in § 68 TKG genannten Fälle durch einen Antrag an die
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden. Die Teilnahme ist für
die SWP freiwillig; die SWP wird im Einzelfall prüfen, ob sie an einem
Schlichtungsverfahren teilnimmt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen
Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der
BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem
Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im
Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung
eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende
Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist
(2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der SWP auf einen
Dritten übertragen.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen der
Parteien gilt deutsches Recht.
(4) Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
einschließlich seiner Wirksamkeit Pforzheim; ein etwaiger ausschließlicher
Gerichtsstand ist vorrangig. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen
Gerichtsstände.